Klinik Porta Westfalica
Steinstraße 6532547 Bad OeynhausenTel. 05731 1850Fax. 05731 185700info@kpw.eu

Rehabilitation – Was bedeutet das?

Rehabilitation bedeutet mehr als medizinische Behandlung. Sie ist ein geschützter Raum, in dem Sie Zeit, Unterstützung und Fachwissen erhalten, um nach einer Erkrankung oder Operation wieder zu sich selbst und zu neuer Stabilität zu finden. Ziel ist es, Körper, Geist und Seele gleichermaßen zu stärken und Ihnen Sicherheit für den weiteren Lebensweg zu geben.

 

Reha & Kur: Informationen für privat Versicherte

Rehabilitation für privat Krankenversicherte

Sie sind privat versichert und Ihnen steht eine Rehabilitationsmaßnahme über Ihre private Krankenversicherung bevor? Sie stellen höchste Ansprüche an die Behandlungsqualität, weil es Ihnen auf den größtmöglichen Rehabilitationserfolg ankommt? Dann sind Sie in unserem Haus genau richtig! Unsere Reha-Klinik ist nach den BAR-Richtlinien, nach der Degemed und der IQMP kompakt zertifiziert, was für hohe, regelmäßig überprüfte Qualität steht.

Für uns ist selbstverständlich, dass alle Patienten in Einzelzimmern untergebracht werden und eine hochwertige ärztliche Betreuung erhalten. Weitere Informationen zur Lage & medizinischen Ausstattung der Klinik finden Sie am Ende der Seite. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Leitfaden von der Beantragung bis zum Antritt der privaten Rehamaßnahme in unserem Hause aufzeigen.
 

Grundsätzliches zur privaten Reha

Private Krankenversicherung

Die Klinik Porta Westfalica ist als Privatkrankenanstalt nach § 30 GewO und von den Verbänden der privaten Krankenversicherer als sogenannte „gemischte Krankenanstalt" anerkannt. D.h. Sie können sowohl eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in der Klinik durchführen, als auch im Rahmen einer Akutkrankenhausbehandlung aufgenommen werden. Folgende Möglichkeiten zum privatversicherten Aufenthalt gibt es in unseren Rehakliniken für Psychosomatik, Orthopädie, Innere Medizin und Geriatrie:

Beihilfe

Wir sind von der Beihilfe anerkannt und erfüllen die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V. Des Weiteren verfügen wir über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V und Preisvereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern. Eine Bestätigung hierüber können Sie gerne bei der Patientenverwaltung anfordern und Ihrem Antrag auf Kostenübernahme beifügen.

Wunsch und Wahlrecht

Damit Sie Ihre Reha bei uns durchführen können, geben wir Ihnen einige Infos zum Wunsch und Wahlrecht der Rehaklinik

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Reha richtig beantragen

Finden Sie den richtigen Weg zur Reha. Wir helfen Ihnen hierbei!

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Reha mit Begleitperson

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren Partner oder Partnerin zur Reha / Kur-Maßnahme mitzunehmen und unterzubringen.

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