Klinik Porta Westfalica
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Rehaantrag - Schritt fĂŒr Schritt

Der Weg zur Rehabilitation ist gut strukturiert und Sie mĂŒssen ihn nicht allein gehen. Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess.

1. Die Initiative

In vielen FĂ€llen wird eine Rehabilitation durch Ihren Hausarzt oder Facharzt angeregt. Sie können jedoch auch selbst aktiv werden und den Wunsch nach einer Reha Ă€ußern. Auch Krankenkassen oder die Rentenversicherung können eine Rehabilitationsmaßnahme vorschlagen, wenn dies medizinisch sinnvoll erscheint.

2. Unterlagen fĂŒr den Rehaantrag zusammenstellen

Welche Unterlagen benötigt werden, hÀngt von Ihrer persönlichen Situation und vom zustÀndigen KostentrÀger ab. In der Regel gehören dazu:

  • Antragsformular – der Hauptvordruck mit Ihren persönlichen Angaben
  • Erforderliche Anlagen zum Antrag – je nach Vorgabe der Krankenkasse oder Rentenversicherung
  • SelbsteinschĂ€tzungsbogen – hier schildern Sie Ihre EinschrĂ€nkungen im Alltag, Ihre Belastungen und Ihre Ziele
  • Ärztlicher Befundbericht – erstellt von Ihrem Haus- oder Facharzt mit Angaben zu Diagnosen und bisherigen Behandlungen
  • AUD-Beleg mit Angaben zu Vorerkrankungen – falls von Ihrer Krankenkasse gefordert
  • Optional: Wunschklinik – ĂŒber das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht können Sie Ihre bevorzugte Reha-Klinik angeben

Wunsch- und Wahlrecht ausĂŒben

Sie haben das Recht, Ihre Wunschklinik zu benennen. Dieses Wunsch- und Wahlrecht können Sie direkt mit dem Antrag geltend machen. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich und unterstĂŒtzen Sie bei der Formulierung.

3. Der Antrag

Den Rehaantrag stellen Sie selbst. UnterstĂŒtzung erhalten Sie bei:

  • den Beratungsstellen der Rentenversicherung
  • gemeinsamen Reha-Service-Stellen
  • Krankenkassen
  • VersicherungsĂ€mtern

Auf Wunsch kann Ihr Arzt den Antrag auch fĂŒr Sie weiterleiten oder begleiten.

4. PrĂŒfung durch die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung prĂŒft, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfĂŒllt sind. Falls aktuelle medizinische Unterlagen fehlen, wird ein Ă€rztlicher Gutachter hinzugezogen. Dabei wird geprĂŒft:

  • Welche Erkrankungen liegen vor?
  • Wie wirken sich diese auf Ihr Erwerbsleben aus?
  • Kann eine Rehabilitation Ihre LeistungsfĂ€higkeit verbessern?

Bei einer Genehmigung wird die Reha-Klinik festgelegt – möglichst unter BerĂŒcksichtigung Ihrer WĂŒnsche.

5. Bescheid

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid ĂŒber:

  • die Genehmigung,
  • eine Ablehnung oder
  • die Anforderung weiterer Unterlagen.

Widerspruch

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Fristen und das Verfahren sind im Bescheid genau beschrieben. Wir unterstĂŒtzen Sie gerne bei der Formulierung und Einreichung Ihres Widerspruchs.

6. Die Rehabilitation

Nach der Genehmigung kann Ihre Rehabilitation meist innerhalb weniger Wochen beginnen. Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verlĂ€ngert werden. Die Reha kann stationĂ€r oder ambulant erfolgen – abhĂ€ngig von Ihrem individuellen Bedarf.

7. Das Reha-Team

WÀhrend Ihres Aufenthalts werden Sie von einem engagierten, interdisziplinÀren Team begleitet. Dazu gehören:

  • FachĂ€rztinnen und FachĂ€rzte
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
  • Diplom-Psychologinnen und -Psychologen
  • ErnĂ€hrungsberaterinnen und ErnĂ€hrungsberater
  • Sporttherapeutinnen und Sporttherapeuten
  • Sozialberaterinnen und Sozialberater

Gemeinsam sorgen wir dafĂŒr, dass Ihre Therapie optimal auf Ihre persönlichen BedĂŒrfnisse abgestimmt ist und Sie sich jederzeit gut begleitet fĂŒhlen.