Psy-RENA® - Rehabilitationsnachsorge bei psychischen Erkrankungen

Psy-RENA® - Rehabilitationsnachsorge bei psychischen Erkrankungen

Psy-RENA® ist eine unimodale Nachsorgeleistung, die dem Versicherten helfen soll, das in der Rehabilitationseinrichtung Gelernte in die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation zu übertragen und bei der Einleitung etwaiger erforderlicher weiterführender Maßnahmen in ihrem gewohnten Umfeld zu nutzen.

Im Zentrum von Psy-RENA® stehen insbesondere Strategien zur Bewältigung von psychosozialen und beruflichen Konflikten. Es werden Themen wie Probleme am Arbeitsplatz und in der Arbeitswelt, Förderung der sozialen Kompetenz, Reflektion der Selbstwahrnehmung sowie Beziehungsprobleme bearbeitet.

 

Übersicht über den gesamten Verfahrensablauf von Psy-RENA®

Rehabilitationseinrichtung:

  • Feststellung von Psy-RENA®-Nachsorgebedarf in der Rehabilitationseinrichtung*
  • Besprechung der Psy-RENA®-Nachsorgeziele in der Rehabilitationseinrichtung (im Reha-Team und zusammen mit dem Rehabilitanden)
  • Zustimmung zur Durchführung von Psy-RENA® durch den Rehabilitanden
  • Suche, Kontaktnahme und Festlegung des 1. Termins bei dem Nachsorgetherapeuten für Psy-RENA®(durch den Rehabilitanden mit Hilfe der Rehabilitationseinrichtung)**
    • Vorgehen, wenn die erste Einrichtung/der erste Therapeut keine Kapazitäten innerhalb von 3 Monaten hat:
      • Weitere Anrufe bei in Frage kommenden Therapeuten, die Gruppengespräche anbieten (mindestens 3 Versuche)***
    • Vorgehen, wenn der Therapeut zeitnah nach dem Aufnahmegespräch keine geschlossene oder halboffene Gruppe bilden kann:
      • Einzelgespräche (8 Termine Aufnahmegespräch)
    • Empfehlung von Psy-RENA® durch die Rehabilitationseinrichtung und Weiterleitung der Empfehlung an den zuständigen RV-Träger
    • Übergabe der erforderlichen Unterlagen an den Versicherten bzw. an den Nachsorgetherapeuten für Psy-RENA®(Empfehlung zusammen mit Angaben zum erwerbsbezogenen Status des Versicherten, zu den bisherigen Therapien und deren Ergebnissen, den Nachsorgezielen sowie dem Therapieplan der vorangegangen medizinischen Rehabilitation; Auszug aus dem ärztlichen Entlassungsbericht vollständiger ärztlicher Entlassungsbericht)

 

* Wird erst im Nachhinein ein Nachsorgebedarf erkennbar, kann innerhalb von vier Wochen nach Abschluss

der medizinischen Rehabilitation Psy-RENA® vom Versicherten bei dem zu- ständigen Rentenversicherungsträger beantragt und ggf. eine nachträgliche Empfehlung durch die Rehabilitationseinrichtung ausgesprochen werden.

 

** Neben Rehabilitationseinrichtungen kommen dafür von den Rentenversicherungsträgern zugelassene Nachsorgetherapeuten mit geeigneten Gruppenräumen (z. B. in Beratungsstellen oder in Psychotherapie- bzw. Arztpraxen oder in anderen geeigneten eigenen oder gemieteten Räumen) in Frage. In fachlicher Hinsicht handelt es sich hierbei um approbierte ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten. Bei der Rehabilitations- und Nachsorgeeinrichtung kann es sich um ein und dieselbe Einrichtung handeln.

 

*** Kommt kein Gruppenangebot in zumutbarer Entfernung (45 Minuten Fahrzeit) zeitnah für den Versicherten zustande, wählen Psychotherapeut/Arzt oder Sozialdienst zusammen mit dem Rehabilitanden aus der Therapeutenliste einen Therapeuten aus, der Einzelgespräche anbietet. Auch hier wird der Kontakt zu dem Nachsorgetherapeuten aufgenommen und der erste Gesprächstermin innerhalb der Frist von 3 Monaten vereinbart.

 

Nachsorgeeinrichtung bzw. Nachsorgetherapeut:

  • Bildung von Psy-RENA®-Gruppen durch Nachsorgeeinrichtung- -therapeuten (N = 8 - 10 Teilnehmer)
  • Durchführung von Psy-RENA® durch dafür qualifizierte Psychotherapeuten
    • Beginn: Der Nachsorgetherapeut stellt sicher, dass Psy-RENA® innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der vorausgegangenen ambulanten oder stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnt
    • Ende: Der Nachsorgetherapeut stellt sicher, dass Psy-RENA® spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der vorausgegangenen Leistung zur medizinischen Rehabilitation abgeschlossen ist
  • Der erste Termin ist ein Aufnahmegespräch (Einzelgespräch à 50 Minuten)
  • Die Gruppengespräche umfassen 25 Behandlungseinheiten à 90 Minuten
  • Die – in Ausnahmefällen zugelassenen – Einzelgespräche umfassen 8 Behandlungseinheiten à 50 Minuten (ggf. Verlängerung um 4 Behandlungseinheiten)
  • Abschlussdokumentation / Rechnung an den Rentenversicherungsträger

Überlege nicht, was andere für Dich tun können,

sondern was Du für Dich selber tun kannst!!!

 

Erfolg hat 3 Buchstaben: TUN